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Augenlasern gegen Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit
in NRW in Köln und Düsseldorf
Information und kostenfreier Beratungstermin: 0800 - 678 45 65
 

Von Fehlsichtigkeit sind viele Menschen betroffen. Entweder durch Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung.

Nicht jedem Menschen ist es angenehm, eine Brille oder Kontaktlinsen zu tragen. Oft wird dies als unpraktisch oder störend empfunden. Sei es bei der Arbeit, Sport oder Freizeit.

Eine Möglichkeit, die Fehlsichtigkeit zu korrigieren ist die Laserbehandlung.

Welche unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Welche Ergebnisse sind möglich?

Wie verläuft der Operationstag?

Was ist nach der Operation zu beachten?

Was zeichnet unsere angeschlossenen Fachärzte aus?

Was kostet eine Korrektur mit Laser?

Die Kosten sind immer abhängig vom entstehenden Aufwand und können nur nach einer Untersuchung genau gesagt werden. In den meisten Fällen bewegt sich der Kostenaufwand je Auge zwischen EUR 1000,- und EUR 1700,- inkl. aller Nebenkosten.

Auf Wunsch kann dieser Betrag auch über unsere Partner finanziert werden.

Sind die Kosten steuerlich abzugsfähig?

Die Kosten für Augenlaseroperationen sind genauso wie die Kosten für eine Brille als Krankheitskosten gemäß § 33 EStG absetzbar. Denn bei Kunden, die sich dieser Behandlung unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor.

Daher müssen diese Kosten auch ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG anerkannt werden.

Wer trägt die Kosten für die Behandlung?

Die Kosten einer Behandlung werden von manchen privaten Versicherungsgesellschaften übernommen. Sie können das am besten bei Ihrer eigenen Krankenkasse erfahren. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Behandlung nicht.

Allerdings sollten Sie bei mehr als -10 und/oder +4 Dioptrien, Ihre Versicherung (Privatversicherung und gesetzliche Krankenkasse) konsultieren. Dann handelt es sich nämlich um eine medizinische Indikation. Eine Behandlung auf der Grundlage einer medizinischen Indikation wird darum in der Regel, ganz oder teilweise, von Ihrem Versicherungsträger übernommen.

Es handelt sich auch um eine medizinische Indikation, wenn der Unterschied zwischen Ihrem linken und Ihrem rechten Auge mindestens 4 Dioptrien beträgt.

Wir können Ihnen folgende Standorte anbieten:

Augenlasern
Informationsunterlagen Augenlasern