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Plastische Ästhetische Chirurgie
in NRW in Aachen, Bonn, Köln, Düsseldorf, Duisburg, Münster
Information und kostenfreier Beratungstermin: 0800 - 678 45 65
 

Die Arztwahl ist ein sehr komplexes und umfangreiches Thema. Viele wichtige Faktoren sind für den Laien nicht einfach erkennbar. Es reicht nicht nur aus, ein Facharzt zu sein. Die Qualifikation, Weiterbildung, das OP-Personal, die Sicherheit im OP, die Verwendung von ausgereiften und sicheren Methoden, etc. - alles zusammen sorgt für eine hochwertige Qualität und für eine Minimierung Ihres persönlichen Risikos.

Alle unsere spezialisierten Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen unser Mindestanforderungsprofil erfüllen. Dieses wird regelmäßig überprüft. Dieses Profil enthält folgende Mindestvoraussetzungen:

Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Der Facharzt für Plastische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).

Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".

Jahrelange Erfahrung in leitender Funktion

Spezialisierung auf Teilbereiche der Ästhetischen Chirurgie

Beratung vom Operateur

Regelmäßige Weiterbildung des Operateurs und des Personals

Vollmitglied in der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC - ehemals Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen)

Hochwertige und moderne OP-Ausstattung

Regelmäßige Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen

Hohe Patientenzufriedenheit und Qualitätskontrolle

Haftpflichtversicherung auch für Ästhetische Eingriffe

Kostentransparenz und Inklusiv-Angebote

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Verwendung international anerkannter Methoden

 

All diese Punkte werden vor Beginn und während der Kooperation durch regelmäßige Kontrollen überprüft.